1. Grundsatz
Der Turnverein Pfäffikon ZH nimmt Datenschutz ernst und behandelt seine Mitgliederdaten mit äusserster Sorgfalt, damit geschützte Daten ohne Einverständnis des Mitglieds nicht an die Öffentlichkeit oder in falsche Hände geraten.
Wir halten uns an die Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
2. Verhältnismässigkeit
Der Schutz der Vertraulichkeit und Integrität von Informationen basiert auf dem «Verhältnismässigkeitsprinzip»: Es erlaubt nur die Bearbeitung jener Mitgliederdaten, die tatsächlich für die Vereinsführung nötig sind.
Es werden nur die Daten aus dem Beitrittsgesuch/Datenblatt verwendet.
3. Einwilligung
Durch Unterschrift des Beitrittsgesuchs/Datenblattes gibt jedes Mitglied die Einwilligung zur Bearbeitung der erhobenen Daten. Mitglieder die vor der Gesetzesanpassung beigetreten sind, willigen mittels vorliegender Datenschutzerklärung ein.
4. Transparenz
Innerhalb des Turnvereins Pfäffikon ZH beschränkt sich die Erhebung und Bekanntgabe von Mitgliederdaten auf Listen mit Vornamen, Name, Geburtsdatum, Post- und E- Mail-Adresse sowie Telefonnummer.
Diese werden für administrative und organisatorische Bedürfnisse oder zur Ausübung von Mitgliedschaftsrechten (z.B. Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung, Art. 64 Abs. 3 ZGB) an Funktionsträger abgegeben.
Alle weiteren Informationen über Mitglieder gelten als geschützte Daten.
Die Weitergabe von Mitgliederdaten (Vorname, Name, Post- sowie E-Mail- Adresse, Telefon-Nummer, Geburtsdatum und Geschlecht) an Dritte ausserhalb des Turnvereins Pfäffikon ZH erfolgt mit folgendem Zweck:
- An Verbände (z.B. Schweizerischen Turnverband für die Mitgliederdatei sowie an die Sportversicherungskasse STV/ ZTV)
- Für Lizenzen und Anmeldungen an Wettkämpfe/Turniere
5. Zweckbindung
Den Organen des Vereins oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Für alle weiteren Verwendungen muss der Vorstand die Einwilligung eines jeden Mitglieds einholen.
6. Internet
Im Internet werden nur sportliche Ergebnisse (z.B. Berichte, Ranglisten) veröffentlicht.
Dabei können Name, Vorname; Jahrgang und Resultat des Mitglieds bekanntgegeben werden.
7. Foto- und Videoaufnahmen
Durch Unterschrift des Beitrittsgesuchs/Datenblattes geben die Mitglieder ihr Einverständnis, dass der Turnverein Pfäffikon ZH auch diejenigen Bilder von Vereinsanlässen, auf welchen das Mitglied erkennbar ist, zeitlich und räumlich unbegrenzt sowie entschädigungslos für Marketingmassnahmen und zur Veröffentlichung im Internet oder sonstigen Medien nutzen kann.
8. Auskunftsrecht
Jedes Mitglied hat das Recht beim Vorstand Auskunft zu verlangen, ob und welche Daten über das Mitglied bearbeitet werden.
9. Rückzug der Einwilligung
Eine einmal erteilte Einwilligung kann grundsätzlich jederzeit zurückgezogen werden.
Verursacht ein solcher Rückzug Aufwände, kann eine Übernahme dieser Aufwände durch die zurückziehende Person verlangt werden.
10 Einwilligung
Die Datenschutzerklärung wird mit den Rechnungen für die Mitgliederbeiträge versendet. Mit der Bezahlung des Mitgliederbeitrags bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden habe und damit einverstanden bin.
11 Kontakt
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht euch der Vorstand vom TV Pfäffikon gerne zur Verfügung.
E-Mail: info@tvpfaeffikon.ch